16.06.2021: Antragsschluss auf Berücksichtigung besonderer Umstände bei der Entscheidung über die Versetzung (§71 Abs. 1 ÜSchO)
Bitte berücksichtigen Sie ggf. den Antragsschluss auf Berücksichtigung besonderer Umstände bei der Entscheidung über die Versetzung (§71 Abs. 1 ÜSchO) oder bei der Wiederholung einer Klasse (
§72 Abs. 3). Die Frist läuft am 16.06.2021 ab.
Einen Antrag auf Versetzung in besonderen Fällen nach § 71 ÜSchO kann bei längerer Krankheit, außergewöhnlichen Entwicklungsstörungen an die Klassenkonferenz erfolgen. Diese wird den Antrag bei Würdigung der Gesamtpersönlichkeit, der Leistungsfähigkeit und dem Arbeitswillen und des voraussichtlichen Erfolges in der nächsten Jahrgangsstufe prüfen.
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